Sportküstenschifferschein

Wie bereits erwähnt bereite ich mich derzeit auf die theoretische Prüfung zum Sportküstenschifferschein vor. Zum Bloggen bleibt da wenig zeit: neben einem Katalog von etwa 500 Fragen aus den Bereichen Navigation, Seerecht, Wetterkunde und Seemannschaft besteht die Prüfung auch aus einem recht umfangreichen Navigationsteil inklusive Gezeiten- und Stromaufgaben.

In einer Woche findet die Prüfung statt, ich halte Euch auf dem Laufenden. Die praktische Prüfung lege ich dann im September auf der Ostsee ab.

Übungskarte
Eine der beiden Übungsseekarten
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Schafft diese Zeitumstellung endlich ab!

Wie jedes Jahr kämpfe ich mit den Auswirkungen der Umstellung von „Winterzeit“ (MEZ) auf „Sommerzeit“ (MESZ). Müdigkeit bestimmt den Tag, der Hormonhaushalt braucht wohl noch ein paar Wochen, um sich umzustellen. Da half auch das lange Ausschlafen am Osterwochenende nicht viel. Die Effekte, die man sich von der Umstellung erhoffte, haben sich zumeist nicht bestätigt, im Gegenteil ist wohl gerade der Energieverbrauch durch die Umstellung gestiegen. Der einzige mutmaßliche Vorteil ist also das längere Tageslicht am Abend

Eigentlich bin ich der Ansicht, die Sommerzeit müsste abgeschafft werden, denn immerhin bezieht sich die Uhrzeit ja in etwa auf den Sonnenstand, Natürlich weicht sie ein wenig davon ab, je weiter man vom Zentrum der entsprechenden Zeitzone entfernt ist. Gerade diese Abweichungen werden ja in den westlichen Bereichen der Zeitzone durch die Sommerzeit noch verstärkt.

In Russland wurde die Zeitumstellung von Sommerzeit auf Normalzeit 2011 abgeschafft, seither herrscht dort also dauerhart die „Somemrzeit“ – laut einer kurzen Webrecherche sind viele Russen aber nicht glücklich mit dieser Variante, gerade weil es im Winter noch später hell wird, was sich vor allem im hohen Norden Russlands besonders auswirkt.

Es spräche also doch einiges dafür, die Zeit auch in den Sommermonaten bei der normalen („Winter“-) Zeit zu belassen. Hauptsache die unnatürliche, teure, komplizierte und weitgehend unnötige bürokratische Kopfgeburt der Umstellung fiele endlich weg. Auf die längere Helligkeit am Abend verzichte ich dafür gerne.

Das größte Schiff der Welt entsteht…

Vielleicht kennt Ihr ja diese „Reportagen“ auf den sogenannten Nachrichtensendern, wo sie die größte Baustelle zeigen oder wie das größte Kreuzfahrtschiff gebaut wird, wo das spannendste natürlich immer erst nach der nächsten Werbe-Unterbrechung gezeigt wird?

Viel entspannter finde ich da dieses „Filmchen“, in dem Ihr Euch die Entstehung des größten Schiffes der Welt, des 400 Meter langen Containerfrachters “Mærsk Mc-Kinney Møller” in nur 76 Sekunden und sogar in HD anschauen könnt:

Via Segelreporter.com

Der Schiefbahnhof und die Projektförderpflicht

Das Wort „Projektförderpflicht“ wird im Zusammenhang mit dem „Merkel-, Murks- und Maulwurfbahnhof“ Stuttgart 21 oft verwendet. So wird zum Beispiel den grünen Teilen der Landesregierung gerne vorgeworfen, sie würden die Projektförderpflicht verletzen, wenn sie das Projekt an sich oder den Projektbetreiber Bahn kritisieren.

Doch was verbirgt sich hinter dieser sogenannten Pflicht, das Projekt zu fördern? Schauen wir einmal in den Finanzierungvertrag, um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Dort heisst es im §16 „Schlussbestimmungen“:

(10) Die Vertragsparteien verpflichten sich, das Projekt zu fördern. Soweit der Flughafen (…) Baumaßnahmen an eigenen Anlagen durchführt, die nicht Gegenstand des Projektes sind, aber in engem Zusammenhang zu diesem stehen, wird er diese Maßnahmen auf das Projekt ausrichten und im Laufe des Projektfortschritts eventuell erforderliche Anpassungen auf eigene Kosten so vornehmen, dass sich hieraus keine Verzögerungen für das Projekt ergeben. Die Stadt strebt dies grundsätzlich für ihre Maßnahmen ebenfalls an.

Das ist alles – that’s it. Es gehrt lediglich darum, dass die Partner ihre sonstigen Baumaßnahmen nicht so gestalten, dass sie das Projekt verzögern oder behindern. Mehr steht da nicht, da steht nichts von Nibelungentreue oder Maulkorb. Und über die Finanzierungsvereinbarung hinausgehende Geldzuschüsse für das Projekt der Bahn lassen sich damit schon gar nicht begründen.

yo no soy marinero

soy capitán:

SBF See und SBF Binnen
Lizenz zum Üben

Das Doppel ist perfekt – doch schon geht es weiter mit dem Lernen auf die SKS-Prüfung…

Neckar-Rems-Käpt’n

Heute morgen hatte ich Motorbootunterricht auf dem Neckar und auf der Rems in Remseck.

MOB
Üben des Person-über-Bord-Manövers – gleich darf die Boje baden gehen.

Sicher wundert sich der eine oder andere, wieso ich „zum Spaß“ Benzin verbrenne, um auf dem Neckar herumzuschippern. Doch die Motorbootstunden finden im Rahmen der Ausbildung zum Sportbootführerschein See statt. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zum Sportküstenschifferschein, welcher wiederum das Chartern einer Segeljacht möglich macht. Doch ich gebe zu, es hat in der Tat Vergnügen bereitet, auf diesem Gewässer, das mir seit Kindheitstagen vor allem aus der Landrattensicht vertraut ist, einmal selbst das Ruder in die Hand nehmen zu dürfen.

Als kleine Anekdote: während ich die Ausbildung und Prüfung zum SBF Binnen auf einem Seegewässer, nämlich dem Peenestrom bei Wolgast ablegte, mache ich die SBF See-Praxis auf einem Binnengewässer – eben dem Neckar. Und ehrlich gesagt waren die Abendstunden letzten Juli im Seehafen von Wolgast auf dem „Geyer“ etwas angenehmer als der kalten März-Morgen in Remseck. Aber dass es auf dem Neckar im Sommer besonders schön ist, wusste ja bereits Mark Twain.

ueberholverbot
Hier gilt: Überholverbot. Aber es war eh nix los. Links im Bild der im März noch leere Anlegesteg.

Der Eiserne Vorhang des Kommerz

Unter dem Titel „Der Eiserne Vorhang des Kommerz“ habe ich hier seit Wochen einen länglichen Artikelentwurf herumliegen, der nun durch einen kurzen, knappen Tweet relativ obsolet wurde, denn besser kann man es eigentlich fast nicht sagen:

 

Entdeckt im Twitter Trash KW 07/2013  beim Fakeblog.

Die Öffentlichkeit im Griff der Tabaklobby – dank FDP und CDU

Jeder, der sich derzeit in Deutschland durch den öffentlichen Raum bewegt, hat vermutlich schon mit der unsäglichen „Don’t be a Maybe“-Kampagne des Philip Morris-Konzerns für seine Zigarettenmarke Marlboro Bekanntschaft gemacht. Die Kampagne wurde in Lauf des Jahres 2012 schon einmal aufgrund der Kritik von Verbraucherschutzbehörden und -organisationen eingestellt, nun aber offensichtlich wiederbelebt. Umstritten an der Kampagne ist vor allem, dass sie sich wohl gezielt an Jugendliche richten soll, während es in Deutschland und Europa eigentlich verboten ist, Jugendliche durch zielgerichtete Darstellungen und Aussagen zum Rauchen zu veranlassen.

Die sinnbefreite Marlboro-Kampagne war bereits bei ihrer ersten Auflage im vergangenen Jahr das Ziel kreativen Adbustings. Beim Fakeblog gibt es einige hervorragende Beispiele und weitere Links.

Dass Plakatwerbung für Tabakprodukte in Deutschland überhaupt noch erlaubt ist, haben wir – es wird Euch wahrscheinlich kaum überraschen – der FDP zu verdanken, die ja aktuell leider noch immer an der Bundesregierung beteiligt ist. Anscheinend halten Wirtschaftminister Philipp „Morris“ Rösler und seine Spießgesellen die Eigentumsrechte der Tabakkonzerne für schützenswerter als die Gesundheit der Menschen. Eigentlich hat die Bundesrepublik ein Abkommen der Weltgesundheitsorganisation zur „Eindämmung des Tabakgebrauchs“ ratifiziert, doch die Umsetzunug in deutsches Recht wird von der FDP (und auch von der nicht minder lobbyhörigen Jungen Union) sabotiert. 

Empfehlen möchte ich in diesem Zusammenhang einen Beitrag des rbb-Magazins „Kontraste“ von vergangener Woche: Raucherlobby auf Erfolgskurs – Bundesregierung blockiert Werbeverbote für Zigaretten (als Video oder Transkript), der die Ausmaße des Einflusses der Tabaklobby auf die Parteien aufzeigt.

 

 

 

„JETZT“ auch mit Pferdefleisch!

Viel wurde schon gesagt und geschrieben zu den undeklarierten Pferdefleisch-Beimischungen. Ein Aspekt, der mir besonders aufstößt, ist ein medialer: in Presse und Fernsehen liest man tatsächlich Schlagzeilen wie „Pferdefleisch-Lasagne jetzt auch in Deutschland“ oder „Pferdefleisch jetzt auch in Deutschland […]“. Das klingt mithin so, als ob die undeklarierte Beimischung eine Neuigkeit wäre. Vielmehr müsste man doch davon ausgehen,dass dies keine neue Praxis ist, sondern halt erst jetzt publik wurde. Wie lange das Pferdefleisch illegal und in betrügerischer Manier dem anderen Hackfleisch zugemischt wurde, ist ja noch gar nicht bekannt.

 

Out of home? Ausser Kontrolle!

Außenwerbung (so genannte „Out-of-home-Werbung“) ist eine besonders perfide Art der „Marktkommunikation“ – während man der klassischen Radio- und Fernsehwerbung durch Umschalten ausweichen kann (sofern man die entsprechenden Geräte überhaupt verwendet) und in einer Zeitschrift einfach weiterblättert, kann man sich von der meist großflächig-marktschreierischen Außenwerbung oft kaum retten,  wenn man zum Beispiel an der Bus- oder Bahnhaltestelle nicht gezielt wegschaut.

Noch ein Stück perfider wird diese Form der Werbung neuerdings durch die weiter fortschreitende Bildschirmtechnologie,  die es einfacher und billiger macht, Plakatflächen durch öffentliche „Fernseher“ zu ersetzten. Ein Fernseher, dessen Programm der Reisende geradezu wehrlos ausgeliefert ist, ein Um- oder Ausschalten ist nicht möglich. Während man sich vor unerwünschter digitaler Werbung mit mehr oder weniger effektiven Spam-Filtern wehren kann, müsste man sich fast schon Scheuklappen anlegen, um zum Beispiel den „OC-Station„-Werbephalanxen der Firma Ströer in Bahnhöfen zu entgehen. (Wäre man böswillig, könnte man den Transportunternehmen unterstellen, sie arbeite mit den Werbepartnern zusammen und verspäte Züge absichtlich damit deren „Out-of-Home-Channel“ eine größere Reichweite erzielen.). Das Perfide an dieser Form der Werbung: das Bewegtbild erhöht die Aufmerksamkeit. Man kann sich ihm schwerer entziehen als dem Print-Plakat. Und der dem Menschen seit der Steinzeit nicht abtrainierte Flucht-oder-Kampf-Reflex bei optischen Reizen sorgt für zusätzlichen Stress.

Die gefühlt immer häufiger anzutreffende Außenwerbung trägt zu einer immer durchdringenderen Kommerzialisierung unseres Alltags bei. Auch die Anbieter von Aussenwerbungs-Flächen und -Medien haben dies erkannt und versuchen wohl, sich in der allgemeinen Reizüberflutung gegenseitig in Lautstärke oder Helligkeit zu überbieten.  Dabei heisst es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in § 7: “ Unzumutbare Belästigungen: (1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.“

In Absatz Zwei des Gesetzes wird weiter spezifiziert, wann von einer unzumutbaren Belästigung auszugehen ist. Dort geht es vor allem um Werbung  in elektronischer Form oder per Telefon. Die Außenwerbung kommt hier leider nicht vor. Eine Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Reizüberflutung durch Außenwerbung ist nicht vorgesehen. At-home-staying ist ja auch keine Lösung…