Der Eiserne Vorhang des Kommerz

Unter dem Titel „Der Eiserne Vorhang des Kommerz“ habe ich hier seit Wochen einen länglichen Artikelentwurf herumliegen, der nun durch einen kurzen, knappen Tweet relativ obsolet wurde, denn besser kann man es eigentlich fast nicht sagen:

 

Entdeckt im Twitter Trash KW 07/2013  beim Fakeblog.

Die Öffentlichkeit im Griff der Tabaklobby – dank FDP und CDU

Jeder, der sich derzeit in Deutschland durch den öffentlichen Raum bewegt, hat vermutlich schon mit der unsäglichen „Don’t be a Maybe“-Kampagne des Philip Morris-Konzerns für seine Zigarettenmarke Marlboro Bekanntschaft gemacht. Die Kampagne wurde in Lauf des Jahres 2012 schon einmal aufgrund der Kritik von Verbraucherschutzbehörden und -organisationen eingestellt, nun aber offensichtlich wiederbelebt. Umstritten an der Kampagne ist vor allem, dass sie sich wohl gezielt an Jugendliche richten soll, während es in Deutschland und Europa eigentlich verboten ist, Jugendliche durch zielgerichtete Darstellungen und Aussagen zum Rauchen zu veranlassen.

Die sinnbefreite Marlboro-Kampagne war bereits bei ihrer ersten Auflage im vergangenen Jahr das Ziel kreativen Adbustings. Beim Fakeblog gibt es einige hervorragende Beispiele und weitere Links.

Dass Plakatwerbung für Tabakprodukte in Deutschland überhaupt noch erlaubt ist, haben wir – es wird Euch wahrscheinlich kaum überraschen – der FDP zu verdanken, die ja aktuell leider noch immer an der Bundesregierung beteiligt ist. Anscheinend halten Wirtschaftminister Philipp „Morris“ Rösler und seine Spießgesellen die Eigentumsrechte der Tabakkonzerne für schützenswerter als die Gesundheit der Menschen. Eigentlich hat die Bundesrepublik ein Abkommen der Weltgesundheitsorganisation zur „Eindämmung des Tabakgebrauchs“ ratifiziert, doch die Umsetzunug in deutsches Recht wird von der FDP (und auch von der nicht minder lobbyhörigen Jungen Union) sabotiert. 

Empfehlen möchte ich in diesem Zusammenhang einen Beitrag des rbb-Magazins „Kontraste“ von vergangener Woche: Raucherlobby auf Erfolgskurs – Bundesregierung blockiert Werbeverbote für Zigaretten (als Video oder Transkript), der die Ausmaße des Einflusses der Tabaklobby auf die Parteien aufzeigt.

 

 

 

„JETZT“ auch mit Pferdefleisch!

Viel wurde schon gesagt und geschrieben zu den undeklarierten Pferdefleisch-Beimischungen. Ein Aspekt, der mir besonders aufstößt, ist ein medialer: in Presse und Fernsehen liest man tatsächlich Schlagzeilen wie „Pferdefleisch-Lasagne jetzt auch in Deutschland“ oder „Pferdefleisch jetzt auch in Deutschland […]“. Das klingt mithin so, als ob die undeklarierte Beimischung eine Neuigkeit wäre. Vielmehr müsste man doch davon ausgehen,dass dies keine neue Praxis ist, sondern halt erst jetzt publik wurde. Wie lange das Pferdefleisch illegal und in betrügerischer Manier dem anderen Hackfleisch zugemischt wurde, ist ja noch gar nicht bekannt.

 

Out of home? Ausser Kontrolle!

Außenwerbung (so genannte „Out-of-home-Werbung“) ist eine besonders perfide Art der „Marktkommunikation“ – während man der klassischen Radio- und Fernsehwerbung durch Umschalten ausweichen kann (sofern man die entsprechenden Geräte überhaupt verwendet) und in einer Zeitschrift einfach weiterblättert, kann man sich von der meist großflächig-marktschreierischen Außenwerbung oft kaum retten,  wenn man zum Beispiel an der Bus- oder Bahnhaltestelle nicht gezielt wegschaut.

Noch ein Stück perfider wird diese Form der Werbung neuerdings durch die weiter fortschreitende Bildschirmtechnologie,  die es einfacher und billiger macht, Plakatflächen durch öffentliche „Fernseher“ zu ersetzten. Ein Fernseher, dessen Programm der Reisende geradezu wehrlos ausgeliefert ist, ein Um- oder Ausschalten ist nicht möglich. Während man sich vor unerwünschter digitaler Werbung mit mehr oder weniger effektiven Spam-Filtern wehren kann, müsste man sich fast schon Scheuklappen anlegen, um zum Beispiel den „OC-Station„-Werbephalanxen der Firma Ströer in Bahnhöfen zu entgehen. (Wäre man böswillig, könnte man den Transportunternehmen unterstellen, sie arbeite mit den Werbepartnern zusammen und verspäte Züge absichtlich damit deren „Out-of-Home-Channel“ eine größere Reichweite erzielen.). Das Perfide an dieser Form der Werbung: das Bewegtbild erhöht die Aufmerksamkeit. Man kann sich ihm schwerer entziehen als dem Print-Plakat. Und der dem Menschen seit der Steinzeit nicht abtrainierte Flucht-oder-Kampf-Reflex bei optischen Reizen sorgt für zusätzlichen Stress.

Die gefühlt immer häufiger anzutreffende Außenwerbung trägt zu einer immer durchdringenderen Kommerzialisierung unseres Alltags bei. Auch die Anbieter von Aussenwerbungs-Flächen und -Medien haben dies erkannt und versuchen wohl, sich in der allgemeinen Reizüberflutung gegenseitig in Lautstärke oder Helligkeit zu überbieten.  Dabei heisst es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in § 7: “ Unzumutbare Belästigungen: (1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.“

In Absatz Zwei des Gesetzes wird weiter spezifiziert, wann von einer unzumutbaren Belästigung auszugehen ist. Dort geht es vor allem um Werbung  in elektronischer Form oder per Telefon. Die Außenwerbung kommt hier leider nicht vor. Eine Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Reizüberflutung durch Außenwerbung ist nicht vorgesehen. At-home-staying ist ja auch keine Lösung…

Unten beim Bier – in Nürnberg

Die Stadt Nürnberg hat Besuchern viel zu bieten. Neben den Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen sticht auch die hohe Anzahl an Museen und Ausstellungen hervor. Die Geburtsstadt Albrecht Dürers ist sich ihrer Geschichte durchaus bewusst. 

Nachdem wir in der Vergangenheit bereits das Stadtmuseum Fembo-Haus, das Dokumentationszentrum  Reichsparteitagsgelände (a,k.a. Dokuzentrum) und das DB-Museum besucht hatten, statteten wir nun der Nürnberger Unterwelt einen Besuch ab und wagten uns in die Tiefen der Historischen Felsengänge.

Die Führung ist sehr unterhaltsam, man erfährt viel wissenswertes über die wechselreiche Geschichte der Keller. Zu Beginn geht es vor allem um die Nutzung der Keller als Luftschutzräume im zweiten Weltkrieg. Lehrreich fand ich hier vor allem die Tatsache, dass in der Stadt Nürnberg, trotz der fast vollständigen Zerstörung der Altstadt nur relativ wenige Todesopfer unter den Bewohnern zu beklagen waren. Ein wichtiger Grund hierfür: man hatte in Nürnberg schon aus den verheerenden Erfahrungen in Hamburg und anderen Städten gelernt und die Belüftung der Keller in den Burggraben verlegt. 

Die Keller und Felsengänge – sie stammen größtenteils schon aus dem Mittelalter – hatten jedoch ursprünglich einen anderen Zweck: sie wurden zur Bierherstellung gebraucht. Diese Funktion verloren sie erst wieder als die ersten Kühlmaschinen in Gebrauch kamen. Des weiteren wurden sie auch zur Herstellung von Sauerkraut und eingelegten Gurken verwendet. Hierzu gibt es einige Anekdoten zu hören, die ich nicht vorweg nehmen möchte.

Mehr über den Nürnberger Untergrund erfahrt ihr bei Wikipedia, beim Förderverein Nürnberger Felsengänge e.V. oder natürlich direkt bei einer Führung durch die Felsengänge. Meiner Meinung nach sehr empfehlenswert – und das im Sommer wie im Winter, bei Regen oder Schnee. Die Temperaturen in den Kellern liegen je nach Jahreszeit meist zwischen 10 und 7 Grad Celsius und sind überwiegend trocken. Übrigens wird ein kleiner Teil der Keller mittlerweile auch wieder zur Herstellung und Lagerung von Bier verwendet, welches man in der Gaststätte der Hausbrauerei Altstadthof probieren kann. Wir haben es getestet und für gut befunden!